FrauenMedizin
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  • Ich rechne sämtliche ärztlichen Leistungen nach der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ab.

  • Die Kosten einer gynäkologischen Untersuchung und Behandlung werden in der Regel von den privaten Krankenkassen und entsprechenden Zusatzversicherungen übernommen.

  • Nicht erstattungspflichtige ärztliche Leistungen (z.B.: Einlage von Spiralen) werden von mir ebenfalls nach der GOÄ in Rechnung gestellt.

  • Patientinnen auf Selbstzahlerbasis können einen individuellen Kostenvoranschlag in der Praxis erfragen.
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